Alufelgen, die nicht mit der Originalanbindung übereinstimmen, brauchen in der Schweiz ein Felgenzertifikat oder ein ASA/VSA Prüfblatt. Mit dem entsprechenden CH-Felgengutachten können Sie die Leichtmetallfelgen beim Strassenverkehrsamt eintragen lassen. Liegt kein Gutachten vor, droht bei Verkehrskontrollen eine Busse und Sie werden zur Nachkontrolle beim Stva aufgefordert. Wir können Ihnen weiterhelfen und beschaffen Ihnen das Felgenzertifikat. Falls kein entsprechendes Felgen Zertifikat vorliegt, wird der PW Lenker spätestens bei der bevorstehenden MFK Prüfung, auf das erforderliche Felgengutachten aufmerksam gemacht.
Gleiches gilt bei Verkehrskontrollen, – nach Aufforderung wird der Lenker von nicht originalen Felgen gezwungen entsprechenden Felgengutachten vorzulegen, ansonsten droht eine Busse. Es gibt Alufelgen, die keine Eintragung auf dem Strassenverkehrsamt erfordern. Dies sind Felgen mit ASA oder VSA Felgengutachten oder Räder mit Originalanbindung.